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Verpackungsmüllentsorgungshinweise

Im Zusammenhang mit den Verpackungsgesetz (VerpackG), weisen wir Sie auf Folgendes hin:

Das VerpackG regelt die Zuständigkeiten bei der Übernahme der Entsorgungs- und Verwertungskosten von Verpackungsabfällen und zielt darauf ab, die Recyclingquote hierfür deutlich zu erhöhen. Das Gesetz trifft auf alle Händler zu, die nach Deutschland ausliefern. Unter diesen Verpackungsabfall zählen:

  • Transportverpackungen
  • Gewerbliche Verkaufsverpackungen
  • Verpackungen „Systemunverträglichkeit“
  • Verkaufspackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern
  • Mehrwegverpackungen

Als Händler sind wir dazu verpflichtet, für allen Verpackungsmüll, der unseren Kunden mittels Produktversendungen erreicht, eine Lizenz zu beantragen und diese mit der Sendung an den Kunden zu schicken. Mit Hilfe der Lizenz und der Lizenzgebühr, die von dem Versender bezahlt wird, wird für eine gewisse Rücknahme, Sortierung und Verwertung der Verpackungen durch die sogenannten dualen Systeme gesichert. Gleichzeitig schreibt das Gesetz deutlich höhere Recyclingquoten vor; so müssen ab 2022 63 Prozent der in Deutschland produzierten Kunststoffverpackungen verwertet werden (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verpackungsgesetzes waren es nur 36 Prozent).
Für uns als Händler bedeutet dies, dass wir:

  1. Allen Verpackungsmüll beim Zentralen Verpackungsregister registrieren müssen, wo alle relevanten Unternehmensdaten hinterlegt werden.
  2. Unsere Verpackungsmengen über Lizenzgebühren in dem dafür vorgesehenen dualen System lizensieren.
  3. Die Daten der Zentrale Stelle melden, welche diese genau überprüft.
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